Gefahrstoffe
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Gerade in den letzten Jahren hat der Einsatz chemischer Produkte ständig zugenommen. Heute sind mehr als 45.000 verschiedene chemische Stoffe und Zubereitungen auf dem Markt.
Viele Chemikalien können auf Grund ihrer gefährlichen Eigenschaften – von gesundheitsschädlich, giftig, sehr giftig, ätzend, reizend, leichtentzündlich, hochentzündlich, brandfordernd, explosiv, bis hin zu umweltgefährlich – Beschäftigte, Dritte und die Umwelt gefährden oder schädigen. Gefahrstoffen begegnet man sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Bereich.
Das Chemikalienrecht ist in detaillierten Regelungen festgelegt. Von besonderer Bedeutung sind das Chemikaliengesetz und die darauf gestützten Durchführungsverordnungen und Regeln, insbesondere
- die Gefahrstoffverordnung
- die Chemikalien-Verbotsverordnung
- die Chemikalien-Ozonschichtverordnung
- die Technischen Regeln für Gefahrstoffe
Der Arbeitgeber muss genaue Anweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen geben und Arbeitsverfahren so einrichten, dass keine Gefahrstoffe freigesetzt oder berührt werden. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und gesundheitlich gefährdete Personen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.
Gefahrstoffe müssen
- sicher und unverwechselbar verpackt,
- nach gefährlichen Eigenschaften eingestuft,
- korrekt gekennzeichnet sein.