Gefahrguttransporte
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Brennbare Flüssigkeiten, Sprengstoffe, Chemikalien, Gase, infektiöse Krankenhausabfälle oder radioaktive Stoffe stellen bei deren Transport im öffentlichen Raum aufgrund bestimmter gefährlicher Eigenschaften ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinheit, die Umwelt, das mit den Gütern betraute Personal und auch möglicherweise notwendig werdende Rettungskräfte dar. Unfälle mit solchen Gefahrgütern können unter Umständen zu Katastrophen führen. Gefährliche Güter müssen daher sicher verpackt, nach ihren Gefahreneigenschaften gekennzeichnet und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen transportiert werden. Die an den Transporten Beteiligten müssen ausreichende Kenntnisse über die anzuwendenden Bestimmungen besitzen.
Die rechtlichen Bestimmungen für Gefahrguttransporte sind in den einschlägigen europäischen Übereinkommen, im deutschen Gefahrgutbeförderungsgesetz und in den darauf gestützten Verordnungen enthalten und bedürfen bei deren Umsetzung einer gewissen Umsicht des Anwenders. Unternehmen, die größere Mengen gefährlicher oder besonders gefährlicher Güter transportieren, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der sich sehr gut mit den Transportbestimmungen auskennt.
Die für einen Gefahrguttransport notwendigen Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen innerhalb von Betrieben unterliegen der Überwachung durch die Gewerbeaufsicht, die damit verantwortlich zum Schutze der Öffentlichkeit beiträgt.
Wir
- beraten hinsichtlich Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrgut,
- überwachen die Einhaltung der Transportbestimmungen,
- überwachen die Sicherheit der Transporte,
- veranlassen die Durchführung konkreter Schutzmaßnahmen.