Biologische Arbeitsstoffe
Die Beherrschung der Risiken mit biologischen Arbeitsstoffen ist eine weitere wichtige Aufgabe. In Deutschland kommen ca. 5 Millionen Beschäftigte bei ihren Tätigkeiten in den Bereichen wie z.B. Forschung, Produktion, Landwirtschaft, Abfall- und Abwasserwirtschaft mit biologischen Arbeitsstoffen (Mikroorganismen im weiteren Sinn) in Kontakt. Die Beschäftigten sind dabei teilweise erheblichen Belastungen durch luftgetragene Bakterien, Pilze etc. ausgesetzt. Die gesetzlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sind in der Biostoffverordnung (BioStoffV) und den zugehörigen Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geregelt. Mit der BioStoffV wird ein branchenübergreifender rechtlicher Rahmen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen bei allen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen geschaffen.
Nach der Verordnung werden biologische Arbeitsstoffe entsprechend dem von ihnen ausgehenden Infektionsrisiko in vier Risikogruppen eingeteilt. In Abhängigkeit zur jeweiligen Risikogruppe werden abgestuft technische, organisatorische und persönliche Sicherheitsmaßnahmen für den Regelfall vorgegeben.
Zur Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu biologischen Arbeitsstoffen wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein "Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe" (ABAS) gebildet. Dieser erarbeitet "Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA)" , welche entsprechend dem Stand von Wissenschaft, Technik und Medizin die Vorschriften der Biostoffverordnung konkretisieren.
Wir
- informieren über den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und über gefährdungsärmere Verfahrenstechniken
- veranlassen die Durchführung von Schadstoffmessungen in der Luft am Arbeitsplatz