Arbeitszeit in Betrieben und im Straßenverkehr
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Die Gewerbeaufsicht überprüft bei den Beschäftigungsbedingungen aller erwachsenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben auch die Einhaltung von Arbeitszeitbestimmungen. Überlange Arbeitszeiten, unzureichende Ruhepausen sowie Nachtarbeit ohne entsprechende Regenerationsphasen gefährden die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten.
Beschäftigungsfreie Sonn- und Feiertage sollen die psychische Regeneration und sozialen Kontakte ermöglichen. Die Gewerbeaufsicht beurteilt auch Produktions- und Arbeitsverfahren daraufhin, ob Ausnahmen vom grundsätzlichen Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe gerechtfertigt erscheinen.
Bundeseinheitliche gesetzliche Bestimmungen, die werktägliche Arbeitszeit sowie Bestimmungen für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Spezielle Regelungen für die Sonn- und Feiertagsarbeit in Rheinland-Pfalz enthält auch die Bedarfsgewerbeverordnung (Landesverordnung über die Zulassung der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung zur Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung).
Darüber hinaus bestehen noch besondere gesetzliche Anforderungen zum Arbeitszeitschutz für das Fahrpersonal. Übermüdete Lastkraftwagen– oder Busfahrer gefährden sich selbst und stellen eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr dar. Die EU hat deshalb besondere Verordnungen im Fahrpersonalrecht erlassen, welche die Fahrer von Lkw und Bussen zur Einhaltung höchstzulässiger Lenkzeiten, Mindestruhezeiten sowie Pausen und die Unternehmer zur Überwachung ihrer Fahrer und zum Einbau von Kontrollgeräten verpflichten.
Allgemeinverfügung der SGD Nord aus Anlass der Schäden, die durch das Hochwasser Mitte Juli 2021 verursacht worden sind
Wir
- beraten über Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Anforderungen bei Nachtarbeit
- beraten über Bestimmungen der Sonn- und Feiertagsarbeit
- erteilen Ausnahmegenehmigungen zur werktäglichen Arbeitszeit und zur Sonn- und Feiertagsarbeit
- überprüfen Arbeitszeitnachweise
- beraten über höchstzulässige Lenkzeiten, über Mindestruhezeiten sowie Pausen
- kontrollieren in Speditions- und Busunternehmen, ob v.g. Bestimmungen beachtet werden
- ahnden Verstöße gegen fahrpersonalrechtliche Bestimmungen und des Arbeitszeitrechts