Arbeits-, Immissions- und Verbraucherschutz
Der Betrieb gewerblicher Produktionsanlagen kann zu schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von z.B. Lärm oder Luftschadstoffen führen.
Die Abteilung Gewerbeaufsicht überwacht die Emissionen gewerblicher Produktionsanlagen, die Behandlung, Vermeidung oder Verminderung von luftgetragenen Schadstoffen und Lärm sowie die Arbeitsbedingungen. Gesetzliche Grundlage hierzu bilden u.a. das Bundes- und Landes-Immissionsschutzgesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeit- und Arbeitssicherheitsgesetz, sowie die untergeordneten Verordnungen und Regelwerke.